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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens



1. Einleitende Bestimmungen


1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "Geschäftsbedingungen") beschreiben die normale geschäftliche Zusammenarbeit bei der Lieferung von Solan, ZoneSafe, A-SAFE Sicherheitsbarrieren und anderen Waren, die mit der Sicherheit in Produktion und an Arbeitsplätzen zusammenhängen (im Folgenden "Waren" oder "Warenlieferung") und bei der damit verbundenen Gewährung von Dienstleistungen zwischen dem Unternehmen 3C SYSTEMS s.r.o, IdNr. 247 71 627, mit Firmensitz in Havlíčkova 1732, Beroun-Město, 266 01 Beroun, Tschechische Republik, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht in Prag, Abteilung C, Einlage 173018 (im Folgenden auch "Unternehmen" oder "Verkäufer" genannt) und ihren Geschäftspartnern, die im Verhältnis zum Verkäufer keine Verbraucher sind (im Folgenden auch "Käufer" oder "Kunde" genannt).


1.2. Das Unternehmen und seine Geschäftspartner werden in diesen Geschäftsbedingungen auch gemeinsam als Parteien oder einzeln als eine Partei bezeichnet.


1.3. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines Kaufvertrags oder ggf. eines anderen zwischen dem Verkäufer und seinen Geschäftspartnern abgeschlossenen Vertrags und werden Teil der vertraglichen Vereinbarungen, falls dies von den Parteien schriftlich oder anderweitig vereinbart wird.


1.4. Die Geschäftsbedingungen sind in ihrer jeweils gültigen Fassung auf den Internetseiten des Unternehmens www.3CSYSTEMS.cz, www.3CSYSTEMS.sk und www.3CSYSTEMS.at (im Folgenden "Internetseite des Unternehmens" oder "Internetseite des Verkäufers" genannt) veröffentlicht und ermöglichen somit ihre Archivierung und Wiedergabe durch den Käufer.


1.5. Die Geschäftsbedingungen gelten in dem Umfang und in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Absendung der elektronischen Bestellung auf der Webseite des Verkäufers angegeben sind. Durch das Absenden einer elektronischen Bestellung bestätigt der Käufer dem Verkäufer, dass er diese Bedingungen gelesen hat und mit ihnen einverstanden ist. Der Käufer wird hinreichend über diese Bedingungen informiert und hat die Möglichkeit, sich vor der tatsächlichen Ausführung der Bestellung mit ihnen vertraut zu machen.


1.6. Das Unternehmen 3C SYSTEMS s.r.o. ist berechtigt, die Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern und seine Geschäftspartner in angemessener Weise über die Änderungen der Bedingungen zu informieren.



2. Kaufvertrag und sein Abschluss 


2.1. Mit der Abgabe eines Angebots für den Verkauf von Waren im Online-Shop auf der Internetseite des Unternehmens und mit der Abgabe eines Preisangebots aufgrund der Anfrage des Käufers bringt der Verkäufer seine Bereitschaft zum Abschluss eines Kaufvertrags über Waren oder Dienstleistungen zu den in den Geschäftsbedingungen genannten Bedingungen zum Ausdruck.


2.2. Das im Online-Shop auf der Webseite des Verkäufers dargestellte Warenangebot ist kein Vorschlag zum Abschluss eines Kaufvertrags gemäß § 1732 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer konkreten Anfrage, die der Käufer über den Online-Shop auf der Webseite des Unternehmens oder auf andere Weise stellt.


2.3. Der Verkäufer erstellt ein konkretes Preisangebot und übermittelt es dem Käufer innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der konkreten Anfrage des Käufers.


2.4. Das dem Käufer vorgelegte konkrete Preisangebot des Verkäufers ist dem Käufer für den im Angebot angegebenen Zeitraum garantiert, vorbehaltlich der in diesen Geschäftsbedingungen genannten Ausnahmen.


2.5.  Im Falle der Zustimmung zum Preisangebot übermittelt der Käufer dem Verkäufer eine Bestellung, in der er das konkrete Preisangebot schriftlich bestätigt.


2.6. Durch die Bestätigung eines spezifischen Preisangebots zusammen mit der Bestellung erklärt sich der Käufer mit den in diesem spezifischen Preisangebot des Verkäufers genannten Preisen sowie mit allen anderen in dem Angebot genannten Bedingungen einverstanden.


2.7. Etwaige Rabatte, Boni und/oder Preisnachlässe werden vom Verkäufer in dem jeweiligen schriftlichen Angebot angegeben. Rabatte, Boni und/oder Preisnachlässe, die im konkreten Angebot angegeben sind, unterliegen keinen weiteren Nachlässen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben ist. Für auf der Webseite des Verkäufers oder in Verkaufsprospekten usw. veröffentlichte Verkaufsaktionen gelten keine zusätzlichen Rabatte, Boni und/oder Preisnachlässe, falls nicht schriftlich anders angegeben.


2.8. Die Bestätigung des Preisangebots gilt als gültige Bestätigung des Preisangebots vom Verkäufer ohne inhaltliche Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen.


2.9. Das vom Käufer ohne wesentliche Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen bestätigte Angebot des Verkäufers gilt als verbindlich für alle Bestellungen des Käufers für die in diesem konkreten Angebot genannten Waren, die der Verkäufer während der Gültigkeitsdauer dieses konkreten Angebots liefert.


2.10. Das Angebot des Verkäufers ist während seiner Gültigkeitsdauer bis zum Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung jederzeit widerruflich.


2.11. Alle Bestellungen und Angebotsbestätigungen sind vom Käufer elektronisch an die E-Mail-Adressen Objednavky@3Csystems.eu, Objednavky@ASafe.cz zu senden, sofern nicht anders vereinbart.


2.12. Der konkrete Übermittlungszeitpunkt der elektronischen Bestellung an den Verkäufer seitens des Käufers ist die Abgabe des Vorschlags zum Abschluss des Kaufvertrags seitens des Käufers.


2.13. Der Kaufvertrag wird mit der Bestätigung der Bestellung (oder eines Teils davon) durch den Verkäufer abgeschlossen.


2.14. Gegenstand des Kaufvertrags ist der Verkauf und Kauf der in der Bestellung des Käufers spezifizierten Waren oder Dienstleistungen, deren Lieferung der Verkäufer in der Auftragsbestätigung akzeptiert hat.


2.15. Als Bestellungsannahme gilt auch die tatsächliche Erfüllung der Bestellung durch den Verkäufer und die Annahme der Warenlieferung durch den Käufer in Form eines Lieferscheins, Frachtbriefs oder einer Rechnung.


2.16. Im Falle von Unklarheiten oder anderen Mängeln in der Bestellung kann der Verkäufer dem Käufer deren Vervollständigung oder Korrektur vorschlagen. Falls der Käufer einer solchen Ergänzung oder Berichtigung nicht widerspricht, wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit dieser Ergänzung oder Berichtigung einverstanden ist. Kann die Bestellung vom Käufer nicht angenommen werden, teilt der Verkäufer dem Käufer mit, dass die Bestellung nicht angenommen wurde.


2.17. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Warenabbildungen auf der Webseite des Verkäufers nur zur Veranschaulichung dienen und möglicherweise nicht vollständig mit der tatsächlichen Warenform übereinstimmen, und dass die Abbildungen darüber hinaus auch Darstellungen von zusätzlichen Waren enthalten können, die nicht Gegenstand des Verkaufsangebots sind.


2.18. Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass für jede Warenart eine Mindestbestellmenge vom Verkäufer festgelegt wird. Der Wert von Mindestbestellung wird individuell, projektbezogen festgelegt und kann sich im Laufe der Zeit im Zusammenhang mit anderen Geschäftsfällen ändern. Falls der Warengesamtpreis den Mindestbestellwert nicht erreicht, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer einen handelsüblichen Aufschlag für Versand, Verpackung oder administrative Bearbeitung der Bestellung zu berechnen.



3. Güterpreise und deren Änderung


3.1. Die Güterpreise sind vertraglich festgelegt und basieren auf aktuellen Kostenfaktoren.


3.2. Im Falle einer Änderung von Kostenfaktoren, z.B. aufgrund einer Erhöhung der Rohstoff-, Energie- oder Lohnpreise, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Kaufpreis in Bezug auf diese Änderungen gegenüber den im Angebot genannten Preisen anzupassen, mit Ausnahme der bereits bestätigten Bestellungen.


3.3. Der Online-Shop auf der Webseite des Unternehmens enthält aktuelle und gültige Preise in tschechischer Währung (CZK) oder in Euro (€), wobei sich der Verkäufer das Recht vorbehält, im Falle einer falschen Preisangabe diese zu korrigieren.


3.4. Falls sich der Wechselkurs von CZK zu € (Euro) vom Zeitpunkt der Bestellungsbestätigung bis zum Zeitpunkt der Lieferung um mehr als 7,5 % ändert, behält sich der Verkäufer das Recht vor, eine Änderung des Rechnungspreises um den genannten Wert zu verlangen. Der Verkäufer muss den Käufer im Voraus über diese Änderung informieren. Der Käufer ist verpflichtet, den so geänderten Preis der Ware zu zahlen.


3.5. Die für die einzelnen Produkte angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, einschließlich Mehrwertsteuer oder aller anderen Steuern und Abgaben, die der Käufer für den Warenbezug zahlen muss; dies gilt jedoch nicht für etwaige Kosten für Transport, Lieferung und Kommunikation auf dem Fernweg, die nur im sogenannten Warenkorb angegeben werden und deren Höhe von der Kundenwahl und der Warenart abhängt.


3.6. Die Preisangebote von A-SAFE werden von technischen Datenblättern für Barrieretypen begleitet, in denen der Widerstand in Joule angegeben ist. Mit der Bestellung erkennt der Käufer an, dass er die technischen Datenblätter gelesen und vollständig verstanden hat.


3.7. Der Versandkostenpreis wird automatisch zur Bestellung des Käufers in der Online-Shop-Schnittstelle des Unternehmens hinzugefügt, nachdem der Käufer die Liefermethode während des Bestellvorgangs ausgewählt hat.


3.8. Falls die Warenart eine automatische Preisberechnung nicht zulässt, wird der Preis für den Versand individuell berechnet. Der Versandpreis wird dem Käufer vom Verkäufer unverzüglich nach Absendung einer Anfrage (Angebotsanforderung) mitgeteilt.


3.9. Der Warentransportpreis, der individuell festgelegt wird, entspricht den normalerweise berechneten Transportkosten. Der Transportpreis der Ware ist Teil des Gesamtkaufpreises gemäß dem abgeschlossenen Kaufvertrag.



4.  Lieferbedingungen Ort, Datum, Lieferungsart, Probeverleih


4.1. Der Lieferort ist die vom Käufer in der elektronischen Bestellung angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


4.2. Die Warenlieferung an den Käufer erfolgt auf die vom Käufer in der elektronischen Bestellung angegebene Weise, indem er aus den vom Verkäufer angebotenen und vom Käufer akzeptierten Möglichkeiten auswählt.


4.3. Bei Erhalt der Ware wird dem Käufer ein Lieferschein ausgehändigt, der gleichzeitig (im Falle einer Garantie und falls der Ware kein separater Garantieschein beigefügt ist) ein Garantieschein ist.


4.4. Der Liefertermin für Lagerwaren wird spätestens 5 Arbeitstage nach Vertragsabschluss festgelegt.


4.5. Der Liefertermin der nicht vorrätigen Ware wird auf der Grundlage eines konkreten Angebots des Verkäufers vereinbart. Der Liefertermin wird vom Verkäufer in der Bestellung des Käufers erst nach der Kommunikation mit dem ausländischen Hersteller und nach der Preisvereinbarung für den Artikel bestätigt.


4.6. Die auf der Webseite des Verkäufers angegebenen Liefertermine dienen nur zur Information und beruhen auf den Erfahrungen mit früheren Lieferungen. .


4.7. Der Verkäufer teilt dem Käufer den genauen Liefertermin mindestens einen (1) Arbeitstag im Voraus telefonisch oder per E-Mail an die in der Bestellung angegebene Kontaktperson mit.


4.8. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Absendung der bestätigten Bestellung, die Lieferfrist für die Ausführung von Dienstleistungen (Installation, Wartung, Reparatur) beginnt mit dem Datum der Warenübergabe an den Käufer. Die Warenlieferungs- oder Dienstleistungsfrist beginnt frühestens 3 Tage nach dem Zeitpunkt, in dem der Käufer dem Verkäufer alle vom Käufer für die Ausführung zu beschaffenden Unterlagen (d.h. technische Zeichnungen, Pläne, Genehmigungen, Zulassungen usw.) vorgelegt hat, bzw. nach dem Zeitpunkt, in dem der Käufer die vereinbarte Anzahlung auf das Konto des Verkäufers geleistet hat.


4.9. Bei werkvertraglichen Leistungen hat der Käufer dem Verkäufer die für die Ausführung erforderlichen Einrichtungen und Energien (z.B. Hebezeuge, Strom usw.) rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, auch wenn die Montage im Preis des Werkes enthalten ist oder dafür ein Pauschalpreis vereinbart wurde.


4.10. Falls der Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt nach Vertragsabschluß die begründete Besorgnis hat, dass der Käufer seiner Verpflichtung zur Warenabnahme oder zur Zahlung des Kaufpreises nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig nachkommen wird, insbesondere aufgrund des Bestehens überfälliger Verbindlichkeiten oder der Insolvenz des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, die Warenlieferung auszusetzen, bis der Käufer eine Sicherheit für die Zahlung des Kaufpreises geleistet hat, die der Verkäufer in Anbetracht der Situation für ausreichend hält.


4.11. Der Käufer ist verpflichtet, auch Leistungen abzunehmen, die nur unwesentlich von dem vereinbarten Liefergegenstand abweichen.


4.12. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware auch in Form von Teillieferungen (Teilleistungen) zu liefern; der Käufer ist daher zur Warenabnahme verpflichtet, auch wenn nur ein Teil davon geliefert wird. Bei Warenablieferung ist der Käufer verpflichtet, die Abnahme schriftlich auf dem Lieferschein zu bestätigen. Eine Teilerfüllung ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Käufer dies ausdrücklich erklärt.


4.13. Falls die Warenlieferung vom Handeln und Mitwirken des Käufers abhängt, ist der Verkäufer erst dann zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn der Käufer die vereinbarten Bedingungen erfüllt oder dem Verkäufer die erforderliche Mitwirkung geleistet hat.


4.14. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zu gewähren.


4.15. Der Verkäufer gerät mit der Erfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen und Termine, einschließlich der Frist für die Warenlieferung, nicht in Verzug, wenn er aufgrund einer Verzögerung oder eines Hindernisses seitens des Käufers nicht in der Lage ist, seine Verpflichtung ordnungsgemäß zu erfüllen. In einem solchen Fall verlängern sich der Liefertermin sowie alle weiteren vertraglich und/oder gesetzlich festgelegten Fristen und Termine anteilig um den Zeitraum, in dem der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen und/oder gesetzlichen Verpflichtungen in Verzug war, bis der Verkäufer nachweislich Kenntnis davon erlangt hat, dass der Verzug des Käufers beendet ist. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes berühren nicht das Recht des Verkäufers, von diesem Vertrag schriftlich zurückzutreten.


4.16. Falls der Käufer bei der Leistungsabnahme nicht mitwirkt oder die Ware nicht vertragsgemäß abnimmt, hat der Käufer dem Verkäufer alle Kosten, insbesondere die Kosten im Zusammenhang mit dem Versand und der Lieferung des Kaufgegenstandes, sowie alle durch die Verletzung dieser Verpflichtung verursachten Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns und aller Folge- und indirekten Schäden, zu ersetzen. Um Zweifel auszuschließen, vereinbaren die Parteien, dass die Nichtbestätigung des Übergabeprotokolls (Lieferschein) durch den Käufer nicht bedeutet, dass die Ware nicht geliefert und abgenommen wurde.


4.17. Nimmt der Käufer die Waren nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab, kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine zusätzliche Frist für die Warenabnahme setzen. Nimmt der Käufer aus einem Grund, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, auch innerhalb dieser Nachfrist die Ware nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt, schriftlich vom Vertrag - auch teilweise - zurückzutreten; das Recht des Verkäufers auf Schadensersatz bleibt unberührt.


4.18. Nicht innerhalb der vereinbarten Lieferfrist abgeholte Ware wird vom Verkäufer auf Kosten des Käufers gelagert. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % pro Tag des Warenkaufpreises zu zahlen, die vom Käufer nicht innerhalb der festgelegten Lieferfrist abgeholt wurden oder bei deren Lieferung der Käufer dem Verkäufer keine ausreichende Mitwirkung geleistet hat; dies gilt unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf Schadensersatz.


4.19. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware auch vor dem vereinbarten Liefertermin an den Käufer zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware vertragsgemäß zu übernehmen; die Bestimmungen des § 2101 Abs. 1, Satz 2 und Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden auf den Vertrag keine Anwendung.


4.20. Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen vorübergehend auszusetzen, wenn die Erfüllung dieser Verpflichtungen durch höhere Gewalt (z.B. Hochwasser, behördliche Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, Embargo usw.) verhindert oder unzumutbar erschwert wird.


4.21. Der Risikoübergang für Schäden an den Waren erfolgt mit der Warenlieferung an den Käufer.


4.22. Sofern nicht anders vereinbart, werden Warenmuster für einen Zeitraum von 30 Tagen kostenlos ausgeliehen. Nach Ablauf der 30-Tage-Frist ist der Kunde verpflichtet, das ausgeliehene Muster zu kaufen oder das Muster zurückzugeben. Der Verkäufer behält sich das Recht vor:

a) Verleihung von Mustern zu verweigern

b) Kaution in Höhe des Musterwertes zu verlangen

c) Bezahlung des zerstörten Musterwertes zu verlangen

d) Zahlung der Transportkosten zu verlangen



5. Zahlungsbedingungen


5.1. Die Grundlage für die Zahlung durch den Käufer ist das Steuerdokument (im Folgenden "Rechnung" genannt). Die Rechnung ist innerhalb der darin angegebenen Frist fällig. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat die Zahlung des Käufers durch Überweisung vor Warenauslieferung an den Käufer oder per Nachnahme zu erfolgen. In Einzelfällen und unter vereinbarten Bedingungen kann zwischen den Parteien ein Zahlungsziel vereinbart werden, bei dem der Kaufpreis 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig ist.


5.2. Die Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach ihrer Übersendung an den Käufer an die in der Bestellung angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse als zugegangen, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird.


5.3. Die Zahlungsart und Weise des Warenkaufpreises an den Verkäufer wird vom Käufer in der elektronischen Bestellung bestimmt, indem er aus den vom Verkäufer angebotenen Möglichkeiten auswählt.


5.4. Der Verkäufer ist berechtigt, jede vom Käufer geleistete Zahlung auf die Begleichung einer bereits fälligen Verpflichtung des Käufers gegenüber dem Verkäufer anzurechnen, auch wenn der Käufer angibt, welche seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer durch die betreffende Zahlung erfüllt werden.


5.5.  Der Verkäufer hat das Recht, den maximalen Kreditrahmen des Käufers zu bestimmen, d.h. den Betrag, bis zu dem der Käufer Rechnungen in Anspruch nehmen kann, sowie den Zeitraum, für den sie fällig sind.


5.6. Eine Zahlung gilt als gezahlt, wenn sie auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben ist.


5.7.  Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis unabhängig von der Warenabnahme und einer eventuellen Reklamation zu zahlen.


5.8.  Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vollen Kaufpreis für die gelieferte Ware zu zahlen. Die Bestimmungen des § 2108 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden keine Anwendung.


5.9. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers und die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen etwaiger Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.


5.10. Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren ausdrücklich, dass der Käufer nicht berechtigt ist, seine fälligen und unberechtigten Forderungen gegen den Verkäufer (insbesondere Forderungen auf Zahlung von Schäden (Verletzungen) oder Forderungen wegen Mängeln an der Leistung) einseitig gegen eine Forderung des Verkäufers gegen den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises oder eines Teils davon für die gelieferte Ware oder gegen Forderungen aus Vertragsstrafen aufzurechnen, Verzugszinsen, Schadenersatz (Schadensersatz) oder sonstige Ansprüche des Verkäufers gegen den Käufer.


5.11. Falls der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises oder eines Teils davon in Verzug ist, hat der Verkäufer das Recht, alle Warenlieferungen an den Käufer auszusetzen, bis der Käufer den Kaufpreis ordnungsgemäß gezahlt hat. Für den Fall, dass der Käufer den ausstehenden Betrag des Kaufpreises nicht innerhalb von 2 Monaten nach Fälligkeit der Rechnung bezahlt, erklärt sich der Käufer mit der Unterzeichnung oder dem Abschluss des Vertrages damit einverstanden, dass der Verkäufer die gelieferten Waren, die vom Käufer noch nicht bezahlt wurden, zurücknimmt. Das gilt auch, wenn der Verkäufer zu Recht vom Kaufvertrag zurücktritt.


5.12. Der Käufer ist in dem im vorigen Absatz genannten Fall verpflichtet, dem Verkäufer den Zugang zu Waren zu ermöglichen und dem Verkäufer jede für die Warenübernahme erforderliche Hilfe zu leisten.


5.13. Der Verkäufer ist in jedem Fall berechtigt, den vollen Ersatz des Schadens, einschließlich des entgangenen Gewinns, zu verlangen, der durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtung durch den Käufer oder die unterlassene Hilfeleistung bei der Warenübernahme durch den Verkäufer entstanden ist.


5.14. Im Falle des Verzugs des Käufers mit der Zahlung des Kaufpreises oder eines Teils davon ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des geschuldeten Betrags für jeden Tag des Verzugs zu zahlen; das Recht des Verkäufers auf Schadensersatz bleibt davon unberührt.


5.15. Der Eigentumsübergang der Ware erfolgt nach vollständiger Bezahlung des Warenpreises.



Beendigung des Vertragsverhältnisses


6.1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und Käufer kann insbesondere durch Verpflichtungserfüllung der Parteien, durch schriftliche Vereinbarung oder durch schriftlichen Rücktritt im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung beendet werden.


6.2. Als wesentliche Vertragsverletzung gilt ein Verzug des Käufers mit der Zahlung des Rechnungspreises von mehr als 1 Monat und ein Verzug des Verkäufers mit der Warenlieferung von mehr als 1 Monat ab dem vereinbarten Liefertermin.


6.3. Der Verkäufer ist berechtigt, aus den in der geltenden Gesetzgebung genannten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, ebenso wenn der Käufer mit der Zahlung des in Rechnung gestellten Preises für den im vorigen Absatz genannten Zeitraum in Verzug ist. Der Verkäufer ist ferner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner sonstigen Verpflichtungen und Obliegenheiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung in Verzug ist und den Verzug auch nicht innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der schriftlichen Inverzugsetzung des Verkäufers mit der Aufforderung zur Beseitigung des Verzuges beseitigt. Der Verzug des Käufers darf mit der Erfüllung sonstiger Verpflichtungen aus dem Vertrag jedoch nicht länger als 4 Wochen dauern, andernfalls ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


6.4.  In der schriftlichen Rücktrittserklärung hat die zurücktretende Partei den Grund für den Rücktritt vom Vertrag anzugeben und ggf. Unterlagen beizufügen, die die von der zurücktretenden Partei behaupteten Gründe belegen.


6.5. Die Partei, der der Rücktritt zugestellt wurde, muss sich unverzüglich schriftlich dazu äußern und angeben, ob sie die Gründe für den Rücktritt akzeptiert oder nicht. Falls sie die Gründe für den Rücktritt nicht akzeptiert, muss die Vertragspartei angeben, worin ihrer Ansicht nach die fehlenden Gründe für den Rücktritt bestehen.


6.6. Der Verkäufer ist auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren, ein Zwangsvollstreckungsverfahren oder ein Antrag auf Erlass einer Entscheidung eröffnet wird oder wenn unmittelbar eine Entscheidung ergeht, die die Verfügungsbefugnis des Käufers über sein Vermögen einschränkt, die Geschäftstätigkeit des Käufers einschränkt oder die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des Käufers einschränkt oder verhindert. Der Verkäufer ist auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die Kontrolle, die Eigentumsverhältnisse (Eigentumsstruktur) oder die Geschäftsführung des Käufers ändern. Die Vertragsbeendigung hat keinen Einfluss auf die bereits eingegangenen finanziellen Verpflichtungen des Käufers.


6.7. Die Vertragsbeendigung auf eine der im Gesetz oder im Vertrag vorgesehenen Weisen berührt nicht die Gültigkeit und Wirksamkeit der Verpflichtungen des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises oder eines Teils davon, der damit verbundenen Gebühren, Verzugszinsen, Schadensersatzleistungen (Verletzungen), Vertragsstrafen und anderer Vertragsbestimmungen sowie anderer Vertragsbestimmungen, wenn dies ihrer Natur nach erforderlich ist oder wenn die Parteien dies vereinbart haben. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach Vertragsbeendigung bestehen.


6.8. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nachweislich Missbrauch von personenbezogenen Daten, Missbrauch von Zahlungskarten usw. vorliegt oder aufgrund des Eingreifens einer Verwaltungs- oder Justizbehörde, wovon der Verkäufer den Käufer unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen muss.


6.9. Der Verkäufer ist berechtigt, den Kaufvertrag gemäß § 1998 Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches fristlos zu kündigen, wenn der Käufer aufgrund eines Fehlers im internen Informationssystem des Verkäufers oder eines Fehlers der Mitarbeiter des Verkäufers Waren zu einem irrtümlich veröffentlichten Preis bestellt. In einem solchen Fall ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufvertrag fristlos zu kündigen, auch nachdem der Käufer eine E-Mail zur Bestätigung seiner Bestellung erhalten hat, worüber der Verkäufer den Käufer unverzüglich schriftlich informiert.


6.10.Folgende Beispiele sind denkbar, wenn ein Preis fehlerhaft veröffentlicht wurde:

a) Warenpreis ist auf den ersten Blick falsch (z.B. berücksichtigt er nicht den Einkaufspreis oder den Normalpreis der Ware);

b) Warenpreis fehlt oder es fehlen eine oder mehrere Ziffern;

c) Preisnachlass auf die Waren übersteigt 30 %, ohne dass die Waren Teil einer speziellen Marketingkampagne oder eines Verkaufs sind, die mit einem besonderen Symbol gekennzeichnet sind, das auf die entsprechende Höhe des Preisnachlasses hinweist.



7. Datenschutzbestimmungen


7.1. Die Personendaten der Käufer werden vom Verkäufer im Einklang mit dem geltenden Recht, insbesondere mit der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung von Personendaten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) verarbeitet.


7.2. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in dem separaten Dokument "Richtlinie zur Verarbeitung von Personendaten", das auf der Webseite des Verkäufers verfügbar ist.



8. Schlussbestimmungen


8.1. Alle Angelegenheiten, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind, richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften und Normen der Rechtsordnung der Tschechischen Republik.


8.2. Die durch diese Bedingungen getroffene Regelung der gegenseitigen Beziehungen hat Vorrang vor den dispositiven Bestimmungen des Gesetzes und vor den Handelsbräuchen. Abweichende Bestimmungen in einem konkreten Kaufvertrag haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser Bedingungen.


8.3. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden vorzugsweise durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt. Wenn die Verhandlungen zwischen den Parteien nicht zur gütlichen Einigung führen, sind für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien die Gerichte der Tschechischen Republik zuständig.


8.4. Reklamationen und Gewährleistung der Ware richten sich nach dem geltenden Reklamationsverfahren und den Garantiebedingungen des Verkäufers. Das Reklamationsverfahren und die Garantiebedingungen sind fester Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen und werden in einem separaten Dokument auf der Webseite des Verkäufers veröffentlicht.